Creditreform per E-Mail kündigen – der Komplett-Guide
Wer bei Creditreform rauswill, will vor allem eins: keine Extraschleifen. Die E-Mail-Kündigung wirkt wie der schnelle Weg – und kann es auch sein. Aber nur, wenn die vertraglich verlangte Form passt. Denn viele Creditreform-Vereine arbeiten mit Satzungen/Verträgen, die für die Kündigung Schriftform oder sogar Einschreiben verlangen – und dann ist eine reine E-Mail eben nicht das letzte Wort.
⚠️ Wichtig: In einer Vereins-Satzung ist z. B. ausdrücklich geregelt, dass die Kündigung mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen hat.

So kündigen Sie Creditreform per E-Mail – Schritt für Schritt
1) Zuerst klären: Textform oder Schriftform?
Das ist der Dreh- und Angelpunkt.
- Textform bedeutet: lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, Absender erkennbar – E-Mail reicht. Die Textform ist gesetzlich definiert. Gesetze im Internet
- Schriftform bedeutet: Urkunde mit eigenhändiger Unterschrift – eine E-Mail genügt dann nicht. Gesetze im Internet
Warum das bei Creditreform wichtig ist: Bei einzelnen Creditreform-Vereinen steht in der Satzung zur Mitgliedschaft (Beispiel) nicht nur die Laufzeit, sondern auch: Kündigung per eingeschriebenem Brief. Heißt praktisch: E-Mail kann den Prozess anstoßen, aber die wirksame Kündigung kann trotzdem den Brief verlangen.
Pro-Tipp (ohne Risiko): Wenn Sie “auf Nummer sicher” gehen wollen, fahren Sie zweigleisig:
E-Mail + PDF-Scan der unterschriebenen Kündigung (für Tempo) und zusätzlich Einwurfeinschreiben (für den harten Zugangsnachweis).

2) Frist & Laufzeit prüfen (und nicht raten)
Bei Creditreform gibt es je nach Vertrag zwei typische Ebenen:
- Vereinsmitgliedschaft beim regionalen Verein (VC)
- Zusatzleistungen/Verträge (z. B. Datenservices, Inkasso, Monitoring, ggf. Boniversum-Konstellationen)
In einer Creditreform-Satzung ist z. B. geregelt: Mitgliedschaft dauert 2 Jahre, verlängert sich jährlich, Kündigung ein Vierteljahr vor Ablauf – und eben per Einschreiben.
Das ist ein realistisches Muster – aber nicht automatisch Ihr Muster. Entscheidend ist Ihr Dokument.
Legen Sie sich heute einen Kalendereintrag: „Kündigungsfrist – 14 Tage Puffer“. Das rettet mehr Geld als jedes Nachverhandeln.
3) Richtige Adresse: Nicht “info@” – sondern zuständig & zuordenbar
Creditreform ist regional organisiert. Wenn Sie an die falsche Stelle mailen, passiert oft: Weiterleitung, Verzögerung, Friststress.
So minimieren Sie Adressfehler:
- Nehmen Sie die E-Mail aus Ihrer letzten Rechnung/Vertragskorrespondenz oder aus dem Mitgliederbereich.
- Wenn es um die Vereinsmitgliedschaft geht: Regionaler Verein (nicht irgendeine zentrale Adresse).
- Schreiben Sie in Betreff + Text immer: Firma, Anschrift, Mitglieds-/Kundennummer, Datum, Kündigungstermin.
4) Beweis-Sicherung: Was Sie wirklich brauchen
E-Mail ist schnell – aber im Streitfall zählt: Können Sie Zugang und Inhalt belegen?
Minimum-Set:
- Gesendete E-Mail als PDF speichern (inkl. Header, Empfänger, Uhrzeit)
- Screenshot aus “Gesendet”
- Bitte um Kündigungsbestätigung mit Beendigungsdatum
- Optional: Lesebestätigung (nett, aber nicht immer zuverlässig)
Wenn Ihr Vertrag Schriftform/Einschreiben verlangt, ist der saubere Weg: Einwurfeinschreiben plus Ablage von Einlieferungsbeleg.
Muster: Creditreform per E-Mail kündigen (Vorlage)
Creditreform Kündigungs-Generator
Erstellen Sie Ihre rechtssichere Kündigung in Sekunden.
Hinweis: Wir empfehlen zusätzlich den Versand per Einwurfeinschreiben.
Betreff: Kündigung meiner Mitgliedschaft / meines Vertrags – Mitgliedsnummer [XYZ] – [Firmenname]
Text:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft / meinen Vertrag bei Creditreform, Mitgliedsnummer/Kundennummer [XYZ], fristgemäß zum nächstmöglichen Termin.
Bitte bestätigen Sie mir schriftlich per E-Mail den Eingang dieser Kündigung sowie das Beendigungsdatum.
Optional (DSGVO): Bitte teilen Sie mir außerdem mit, welche personenbezogenen Daten zu meiner Person/meinem Unternehmen gespeichert sind und welche Lösch- bzw. Sperrmöglichkeiten nach DSGVO bestehen. (Auskunftsrecht) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Mit freundlichen Grüßen
[Name, Funktion]
[Firma]
[Anschrift]
[Telefon]
Anlagen: (falls nötig) Scan unterschriebene Kündigung / Gewerbeabmeldung / Nachweise zur Geschäftsaufgabe
E-Mail, Brief, Fax: Welche Kündigungsform ist wann die beste?
| Weg | Vorteil | Risiko | Empfehlung |
|---|---|---|---|
| E-Mail (Textform) | schnell, bequem, gut dokumentierbar | kann unwirksam sein, wenn Schriftform/Einschreiben verlangt ist | gut als Start oder wenn Vertrag ausdrücklich Textform zulässt Gesetze im Internet |
| Brief (Einwurfeinschreiben) | starker Zugangsnachweis | langsamer, Aufwand | beste Wahl, wenn Satzung/Vertrag Schriftform/Einschreiben verlangt |
| Fax | Sendebericht als Indiz | Akzeptanz sinkt, Qualität/Lesbarkeit | nur, wenn Ihr Vertrag es ausdrücklich akzeptiert |
| Portal/Upload | saubere Zuordnung | hängt vom System ab | nutzen, wenn im Mitgliederportal vorgesehen (plus Dokumentenablage) |
Bestätigung der Kündigung einfordern (und richtig nachhalten)
Goldstandard: Sie haben eine Bestätigung mit
- Eingangsdatum
- Beendigungsdatum
- Vertrags-/Mitgliedsnummer
Kommt nach wenigen Werktagen nichts, haken Sie nach – knapp, freundlich, bestimmt. Und: Lassen Sie sich nicht mit “wir prüfen” abspeisen, ohne Datum.
CTA: Wenn Creditreform Ihre Kündigung wegen Form/Frist zurückweist: Nicht diskutieren – Dokumente prüfen, dann neu zustellen (im Zweifel per Einwurfeinschreiben).
Häufige Fehler bei der E-Mail-Kündigung (die teuer werden)
Falsche Adresse / keine Zuordnung
- Mail an allgemeine Postfächer
- keine Mitgliedsnummer
- unklarer Betreff
Unklare Erklärung
- “Ich würde gern kündigen …” ist zu weich.
Besser: „Hiermit kündige ich …“
Formfehler
- Vertrag verlangt Schriftform oder Einschreiben → E-Mail allein reicht nicht. Creditreform+1

Was passiert nach der Kündigung mit Zugang, Daten und Bonität?
Zugang zu Creditreform-Leistungen
Wenn Sie aus dem Verein ausscheiden, verlieren Sie laut Satzungen typischerweise das Recht, Vereinseinrichtungen zu benutzen (sprich: Zugänge/Services über die Mitgliedschaft).
Daten bleiben nicht automatisch weg
Wichtig: Kündigung ≠ automatische Löschung. Je nach Konstellation dürfen Daten für bestimmte Zeiträume weiter genutzt/aufbewahrt werden.
Beispiel aus AGB im Boniversum-Kontext: Nach Vertragsende können Daten für einen Zeitraum (z. B. bis zu 3 Jahre) im Bestand weiter genutzt werden; zudem können Update-Pflichten geregelt sein.
Ihre DSGVO-Rechte (praktisch gedacht)
Sie haben u. a. das Recht auf Auskunft Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und – unter Voraussetzungen – auf Löschung.
Ob tatsächlich gelöscht wird, hängt davon ab, ob z. B. gesetzliche Pflichten oder berechtigte Interessen entgegenstehen.
Wussten Sie schon?
Viele Kündigungen scheitern nicht an der Frist – sondern an fehlender “Klarheit in drei Zeilen”. Ein hilfreiches Muster ist die 3–2–1-Regel:
3 Identifikatoren, 2 Termine, 1 klare Forderung.
- 3 Identifikatoren: Firma + Anschrift + Mitglieds-/Kundennummer (damit niemand rätseln muss, wer kündigt).
- 2 Termine: Versanddatum (heute) + gewünschter Kündigungstermin („zum nächstmöglichen Termin“ oder konkretes Datum).
- 1 Forderung: „Bitte bestätigen Sie den Eingang und das Beendigungsdatum schriftlich.“
Das wirkt banal – ist aber in der Praxis der Unterschied zwischen „liegt beim falschen Team“ und „ist sauber durch“. Und noch ein Punkt, den viele übersehen: Schreiben Sie die Kündigung so, dass sie notfalls 1:1 in einen Brief kopiert werden kann. Dann verlieren Sie keine Zeit, falls plötzlich doch Schriftform verlangt wird.

