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Inkassokosten‑Rechner

Berechnen Sie in Sekunden, welche Kosten ein säumiger Schuldner bei Inkasso-Übergabe tragen muss – transparent, aktuell und nachvollziehbar.

Gerundete Hauptforderung der offenen Rechnung.

Art des Schuldners
Aufwand des Falls (Gebührensatz)

Für Verbraucherforderungen liegt der gesetzliche Regelsatz bei 0,9 (§ 31b RVG VV). Höhere Sätze sind nur bei besonderem Aufwand zulässig.

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Letzte Mahnung vor Inkasso-Übergabe

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte(r) [Name],

zur Rechnung Nr. [Nr.] konnten wir bis heute keinen Zahlungseingang feststellen. Trotz vorheriger Mahnung ist der Betrag weiterhin offen.

Sollte der Betrag nicht fristgerecht auf unserem Konto eingehen, übergeben wir den Vorgang an ein Inkassobüro. Die dadurch entstehenden Kosten sowie Verzugszinsen hat der Schuldner gemäß §§ 280, 286 BGB zu tragen.

Hauptforderung0,00 €
Voraussichtliche Inkassokosten0,00 €
Gesamtrisiko für Sie0,00 €

Bitte überweisen Sie den offenen Betrag von 0,00 € spätestens bis:

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Unverbindliche Orientierung – ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind stets die gesetzlichen Vorschriften und der Einzelfall.

Häufige Fragen zu Inkassokosten

Was sind Inkassokosten und wer muss sie zahlen?

Inkassokosten sind Gebühren und Auslagen, die beim außergerichtlichen Eintreiben einer offenen Forderung entstehen. Gerät der Schuldner in Zahlungsverzug, ist er nach §§ 280, 286 BGB verpflichtet, dem Gläubiger den daraus entstehenden Schaden – einschließlich notwendiger Inkassokosten – zu ersetzen.

Wie werden Inkassokosten berechnet?

Die Höhe orientiert sich an der Gebührentabelle des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG, Anlage 2). Grundlage ist eine Geschäftsgebühr (VV 2300) mit einem Satz zwischen 0,5 und 2,5. Hinzu kommen die Auslagenpauschale (VV 7002: 20 % der Gebühr, max. 20 €) und – sofern der Gläubiger nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist – 19 % Umsatzsteuer.

Welche Gebühr gilt als Regelfall?

In einfach gelagerten Standardfällen gilt eine Gebühr von 1,3 als üblich. Bei Verbraucherforderungen ist der außergerichtliche Höchstsatz ohne besonderen Aufwand auf 0,9 begrenzt (§ 31b RVG VV). Höhere Sätze bis 2,5 sind nur bei überdurchschnittlichem Umfang oder besonderer Schwierigkeit zulässig.

Welcher Verzugszinssatz gilt?

Der gesetzliche Verzugszins beträgt bei Geschäften zwischen Unternehmen (B2B) 9 %-Punkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB), bei Forderungen gegen Verbraucher (B2C) 5 %-Punkte (§ 288 Abs. 1 BGB). Der Basiszinssatz wird zum 1. Januar und 1. Juli jedes Jahres von der Deutschen Bundesbank neu festgesetzt.

Ab wann darf ich Inkassokosten geltend machen?

Voraussetzung ist, dass sich der Schuldner im Verzug befindet. Verzug tritt in der Regel nach einer Mahnung ein, bei Verbrauchern spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung – vorausgesetzt, darauf wurde in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen (§ 286 Abs. 3 BGB).

Kann ich Ausfälle von vornherein vermeiden?

Ja. Eine Bonitätsprüfung vor Vertragsabschluss zeigt Zahlungsfähigkeit und -moral des Kunden. Dienste wie Boniforce liefern Auskünfte in Echtzeit und reduzieren Ausfallrisiken – deutlich günstiger als Inkassokosten oder ein Rechtsstreit.

📺 Anleitung: Inkassokosten Rechner nutzen

📊 Kostentabelle nach Anlage 2 (§ 13 Abs. 1 RVG)

Tabelle der Inkassogebühren (Geschäftsgebühr) basierend auf dem Gegenstandswert gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Streitwert bis … Gebühr (1,0) netto Streitwert bis … Gebühr (1,0) netto
500,00 €49,00 €50.000,00 €1.279,00 €
1.000,00 €88,00 €65.000,00 €1.373,00 €
1.500,00 €127,00 €80.000,00 €1.467,00 €
2.000,00 €166,00 €95.000,00 €1.561,00 €
3.000,00 €222,00 €110.000,00 €1.655,00 €
4.000,00 €278,00 €125.000,00 €1.749,00 €
5.000,00 €334,00 €140.000,00 €1.843,00 €
6.000,00 €390,00 €155.000,00 €1.937,00 €
7.000,00 €446,00 €170.000,00 €2.031,00 €
8.000,00 €502,00 €185.000,00 €2.125,00 €
9.000,00 €558,00 €200.000,00 €2.219,00 €
10.000,00 €614,00 €230.000,00 €2.351,00 €
13.000,00 €666,00 €260.000,00 €2.483,00 €
16.000,00 €718,00 €290.000,00 €2.615,00 €
19.000,00 €770,00 €320.000,00 €2.747,00 €
22.000,00 €822,00 €350.000,00 €2.879,00 €
25.000,00 €874,00 €380.000,00 €3.011,00 €
30.000,00 €955,00 €410.000,00 €3.143,00 €
35.000,00 €1.036,00 €440.000,00 €3.275,00 €
40.000,00 €1.117,00 €470.000,00 €3.407,00 €
45.000,00 €1.198,00 €500.000,00 €3.539,00 €
Stand: 2025. Werte für eine 1,0 Geschäftsgebühr gemäß Anlage 2 RVG.