⚖️ Verzugs-Kostenrechner

Diese Kosten sind vom Schuldner zusätzlich zur Rechnung zu zahlen.
%

📋 Berechnungsergebnis

Verzugszinsen: 0,00 €
Mahngebühren: 5,00 €
Sonstige Kosten: 0,00 €
Zwischensumme: 5,00 €
19% MwSt.: 0,95 €
Gesamtkosten brutto: 5,95 €

Wie sich die Kosten bei Zahlungsverzug berechnen

Verzugszinsen fallen an, sobald der Schuldner mit seiner Zahlung in Verzug gerät. Diese werden nach folgender Formel berechnet:

Rechnungsbetrag × Zinssatz × Verzugsdauer ÷ (365 × 100)

Mahngebühren sind Pauschalen für den administrativen Aufwand der Mahnungen. Pro Mahnung werden üblicherweise 5€ angesetzt. Sie können auch eigene Beträge für Mahnungen eingeben.

Sonstige Kosten können Inkassokosten, Anwaltskosten oder Gerichtskosten umfassen, die im Zusammenhang mit dem Zahlungsverzug entstanden sind.

Mehrwertsteuer (MwSt.) wird auf die Verzugszinsen und Mahngebühren erhoben, da es sich hierbei um kostenpflichtige Dienstleistungen handelt.

Bei einer fortgesetzten Nichtzahlung können weitere Kosten durch Inkassounternehmen oder gerichtliche Mahnverfahren entstehen. Diese können erheblich sein und hängen von der Höhe der Forderung und dem Aufwand ab.

Wie berechnet man Verzugskosten? – Der vollständige Leitfaden

Verzugskosten entstehen, wenn Rechnungen nicht fristgerecht bezahlt werden. Sie setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, die für Gläubiger und Schuldner gleichermaßen wichtig zu verstehen sind.

Die wichtigsten Bestandteile der Verzugskosten:

📊 Verzugszinsen

Der gesetzliche Verzugszinssatz liegt bei 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für Geschäftskunden und 5 Prozentpunkten für Verbraucher. Diese Zinsen werden auf den ausstehenden Rechnungsbetrag berechnet und nach Tagen im Verzug kalkuliert.

📝 Mahngebühren

Für jede Mahnung können pauschale Kosten berechnet werden. Für Unternehmen beträgt die Mahnkostenpauschale 40 Euro, während für Verbraucher die tatsächlichen Kosten (Porto, Papier, etc.) angesetzt werden dürfen.

⏱️ Verzugsdauer

Die Anzahl der Tage im Zahlungsverzug ist entscheidend für die Höhe der anfallenden Verzugszinsen. Je länger der Verzug, desto höher die Gesamtkosten.

Wann tritt Zahlungsverzug ein?

Zahlungsverzug tritt automatisch ein, wenn:

  • Eine Rechnung nach 30 Tagen nicht bezahlt wurde
  • Ein konkretes Zahlungsziel in der Rechnung überschritten wurde
  • Eine Mahnung mit Zahlungsfrist verstrichen ist

So nutzen Sie unseren Verzugskosten-Rechner:

  1. Geben Sie den Rechnungsbetrag inklusive MwSt. ein
  2. Wählen Sie den korrekten Verzugszinssatz (9% für Unternehmen, 5% für Verbraucher)
  3. Tragen Sie die Anzahl der Tage im Verzug ein
  4. Fügen Sie die Anzahl der Mahnungen hinzu
  5. Berücksichtigen Sie eventuelle sonstige Kosten

Tipp: Dokumentieren Sie alle Mahnungen und halten Sie Fristen genau fest, um Ihre Ansprüche bei Bedarf rechtssicher durchsetzen zu können.

Häufige Fragen zu Verzugskosten

Können Verzugszinsen auch bei kleinen Beträgen berechnet werden?

Ja, Verzugszinsen können unabhängig von der Höhe des ausstehenden Betrags berechnet werden. Das Recht auf Verzugszinsen besteht ab dem ersten Tag des Verzugs.

Müssen Mahnungen vor Berechnung von Verzugskosten verschickt werden?

Nicht unbedingt. Bei einem konkreten Zahlungsziel tritt der Verzug automatisch ein. Eine Mahnung kann jedoch den Verzug auslösen und ist als Nachweis empfehlenswert.

Wie hoch dürfen Mahngebühren für Privatpersonen sein?

Mahngebühren für Privatpersonen müssen angemessen sein und die tatsächlichen Kosten widerspiegeln. Die pauschale Mahngebühr von 40 Euro gilt nur im geschäftlichen Bereich.