Bedingungen der Boniforce-Paketpreis-Garantie
Fassung vom 24.09.2026
Die Boniforce GmbH bietet für alle bezahlten Boniforce-Pakete eine Paketpreis-Garantie nach den folgenden Bedingungen. Die Garantie betrifft den Preis Ihres Boniforce-Pakets – nicht die Bezahlung Ihrer Kundenrechnung und nicht die Auszahlung eines empfohlenen Kreditlimits. Das Forderungsrisiko bleibt bei Ihnen.
1. Für welche Pakete gilt die Garantie?
Alle bezahlten Boniforce-Pakete sind grundsätzlich berechtigt. Dazu gehören auch Bonusprüfungen, die Bestandteil eines gekauften Pakets sind. Reine Gratisprüfungen ohne vorherigen Paketkauf sind nicht berechtigt. Die Garantie ist nicht auf Premium-Pakete beschränkt.
2. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die maßgebliche Boniforce-Prüfung muss einen grünen Score für genau die später säumige Firma ergeben haben.
Die Rechnung an diese Firma muss innerhalb von sechs Monaten nach der maßgeblichen Prüfung gestellt worden sein. Ihr Rechnungsbetrag muss innerhalb des bei dieser Prüfung empfohlenen Kreditlimits liegen. Die Rechnung ist unbezahlt.
Ein nachgewiesener Insolvenzantrag für diese Firma oder eine erfolglose Beitreibung ist ein möglicher Garantiefall. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist nicht erforderlich. Eine Pflicht zur Klage oder Zwangsvollstreckung wird nicht vorausgesetzt.
Der Sechs-Monats-Zeitraum bezieht sich auf die Rechnungsstellung nach der Prüfung. Er ist keine Meldefrist für den Garantiefall.
3. Was wird erstattet?
Erstattet wird der tatsächlich bezahlte Preis eines manuell zugeordneten Boniforce-Pakets. Niemals erstattet werden die offene Kundenforderung oder das empfohlene Kreditlimit.
Die Summe aller Garantieerstattungen aus einer Paketbuchung darf deren tatsächlich bezahlten Preis nicht überschreiten. Bereits geleistete Garantieerstattungen aus dieser Buchung werden angerechnet; eine weitere Erstattung ist auf den verbleibenden Betrag begrenzt. Derselbe Ausfall darf nicht mehrfach abgerechnet werden.
4. Wie melden Sie einen Garantiefall?
Melden Sie den Fall an team@boniforce.de. Benennen Sie den maßgeblichen Boniforce-Report und legen Sie die betroffene Rechnung sowie den Nachweis des Ausfalls vor.
Der Nachweis kann den Insolvenzantrag für die geprüfte Firma oder die erfolglose Beitreibung belegen. Boniforce prüft den Fall anhand dieser Unterlagen sowie des Kaufbelegs und des Account-Verlaufs. Diese Bedingungen legen keine zusätzliche Meldefrist oder feste Bearbeitungsfrist fest.
5. Wie wird der Fall einem Paket zugeordnet?
Die Zuordnung erfolgt manuell. Boniforce ordnet den Garantiefall genau einer Paketbuchung zu, die vor der maßgeblichen Prüfung bezahlt wurde.
Gibt es mehrere geeignete Buchungen, wird die älteste noch nicht vollständig erstattete Buchung verwendet. Die Zuordnung wird nicht für weitere Abrechnungen desselben Ausfalls wiederholt.
Boniforce dokumentiert intern die Paketbuchung, den tatsächlich gezahlten Betrag, den Boniforce-Report, die betroffene Rechnung, den Garantiefall und die bisherigen Erstattungen. Eine automatische Zuordnung der verbrauchten Credits zu ihrer Herkunft im Backend ist dafür keine Voraussetzung; mit diesem Verfahren wird keine vorhandene Backend-Automatik zugesagt.
6. Verhältnis zu den AGB und zur Bonitätsbewertung
Ansprüche aus dieser Paketpreis-Garantie sind von dem allgemeinen Erstattungsausschluss in Ziffer 5.3 der Boniforce-AGB ausgenommen. Die Paketpreis-Garantie ist eine eigene Erstattungszusage und keine Zusage, dass ein geprüftes Unternehmen seine Rechnung bezahlt. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Eine Bonitätsbewertung kann eine Zahlung oder die wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens nicht sicher garantieren. Die Entscheidung über Lieferung, Zahlungsziel, Vorkasse oder Ablehnung bleibt beim jeweiligen Unternehmen.
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